ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REISEN

01. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung von ConcerTour zustande. Diese erfolgt in der Regel auf dem Postwege.

02. Programm- und Besetzungsänderungen bei Musikveranstaltungen, die auf Absagen, Erkrankungen oder sonstigen Verhinderungen von Künstlern zurückgehen, bleiben ausdrücklich vorbehalten und stellen keinen Rücktrittsgrund dar (Informationen über Besetzungsänderungen obliegen dem Kunden). Kurzfristige Änderungen der Anfangszeiten von Musikveranstaltungen bleiben vorbehalten. Bitte überprüfen Sie daher vor Ort den tatsächlichen Beginn Ihrer Vorstellung.

03. Wird aufgrund von höherer Gewalt oder schlechten Wetters eine Veranstaltung abgesagt, wird dem Kunden nur der aufgedruckte Eintrittskartenwert erstattet; ein darüber hinausgehender Anspruch besteht nicht.

04. Stornogebühren bei Rücktritt des Kunden:

Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises, mindestens € 50.- pro Person

vom 89. – 31. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises

vom 30. – 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises

vom 14. – 7. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises

ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises

Die Kosten der Eintrittskarten sind zusätzlich zu den pauschalierten Stornogebühren zu bezahlen, es sei denn, dass Sie vom Veranstalter umgetauscht bzw. zurückgenommen oder anderweitig verkauft werden können.

Die Kosten der Eintrittskarten sind oftmals um ein Vielfaches höher als der aufgedruckte Wert. Der Erwerb von Karten für Vorstellungen mit „Starbesetzung“ bedarf hoher Förderungen und wird zu Beginn der Saison eingekauft. Sagt ein Künstler später seinen Auftritt ab können die Kosten für die Eintrittskarten nicht reduziert werden.

ConcerTour kann einen höheren Schaden als die pauschalierten Rücktrittskosten, bei Nachweis, geltend, machen; insbesondere bei nicht weiterverkauften Eintrittskarten.

Bei Absage einer Musikveranstaltung seitens des Veranstalters berechnet ConcerTour eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 90.- pro Person als Aufwandsentschädigung.

05. Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung fällig, welche in etwa dem Kartenwert entspricht.

Die Restzahlung erfolgt 6 Wochen vor Reiseantritt.

Nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises sendet ConcerTour bis 2 Wochen vor Reiseantritt die Reiseunterlagen zu.

06. Die Insolvenzversicherung bei der R + V Versicherung in Wiesbaden, für die Absicherung der Kundengelder,  ist bei allen Reisen beinhaltet. Personenbezogene und eventuell notwendige Daten können der R + V Versicherung zur Verfügung gestellt werden.

07. Bei Erschwerung, Beeinträchtigung oder Gefährdung der Reise durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt kann sowohl ConcerTour als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Bei einer Kündigung kann ConcerTour für die bereits erbrachten Reiseleistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

08. Die vertragliche Haftung von ConcerTour ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Schaden auf Verschulden eines Leistungserbringers zurückzuführen ist.

09. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung für den Fall der Krankheit.

10. Für die Einhaltung/Überprüfung der derzeit gültigen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen ist allein der Reisende verantwortlich.

11. ConcerTour möchte Sie gemäß § 36 VSBG darüber informieren, dass wir nicht an einem Streitbeilegungsverfahren, vor einer Verbraucherschlichtungsstelle, teilnehmen.

12. Gerichtsstand für die Vertragparteien ist Bad Sobernheim/Rheinland-Pfalz/Deutschland.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGN TICKETS

01. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Kartenbestätigung von ConcerTour zustande.

02. Die Eintrittskarten sind vom Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen. Bei Ausfall der Veranstaltung durch Absage seitens des Veranstalters kann nur der offiziell aufgedruckte Kartenpreis auf der Eintrittskarte zurückerstattet werden. Die darüber hinaus gehenden Gebühren können nicht erstattet werden. Ebenso können die Kosten für Porto- und Versand nicht erstattet werden. Bei Beträgen in ausländischer Währung erfolgt die Abrechnung zum Tageskurs.

03. Auf Wunsch des Kunden können wir versuchen die Karten weiterzuverkaufen, eventuell auch unter dem aufgedruckten Wert. Für den Fall das der Weiterverkauf erfolgreich verlaufen ist wird dem Kunden die Erstattung unverzüglich ausgezahlt. Bei erfolglosem Weiterverkauf werden dem Kunden die Eintrittskarten per Post zugesandt.

04. Soweit ConcerTour Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere bei Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Das bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch ConcerTour bindend und verpflichtet zur Bezahlung und Abnahme der bestellten Eintrittskarten.

05. Bestellte Karten sind in der Regel sofort nach Rechnungserhalt zu bezahlen. In Ausnahmefällen behalten wir uns vor Vorkasse zu verlangen.

06. Programm- und Besetzungsänderungen bei Musikveranstaltungen, die auf Absagen, Erkrankungen oder sonstigen Verhinderungen von Künstlern zurückgehen bleiben ausdrücklich vorbehalten und stellen keinen Rücktrittsgrund dar.

07. Wird aufgrund von höherer Gewalt oder schlechten Wetters eine Veranstaltung abgesagt, wird dem Kunden nur der aufgedruckte Eintrittskartenwert erstattet; ein darüber hinausgehender Anspruch besteht nicht.

08. ConcerTour tritt lediglich als Vermittler für die Eintrittskarten auf.

09. Ab Eingang der Bestellung können Eintrittskarten nicht mehr storniert werden.

10. Die Kartenpreise beinhalten die Vermittlungsgebühr sowie Vorverkaufsgebühren und/oder fremde Agenturgebühren sowie Bezugskosten. Hierdurch ergeben sich Abweichungen zum aufgedruckten Kartenpreis. Diese Abweichungen können insbesondere für stark nachgefragte und/oder vor Ort bereits ausverkaufte Veranstaltungen erheblich sein.

11. Bei Erhalt der Karten ist eine sofortige Überprüfung auf Ordnungsmäßigkeit der Sendung erforderlich, da spätere Reklamationen nicht anerkannt werden können.

12. Bei Unmöglichkeit der Kartenlieferung aufgrund nicht zu vertretender Umstände von ConcerTour behalten wir uns ein außerordentliches Rücktrittsrecht vor. ConcerTour erstattet in diesem Fall sämtliche, bereits erhaltene, Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche des Bestellers bestehen nicht.

13. Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma ConcerTour.

14. ConcerTour möchte Sie gemäß § 36 VSBG darüber informieren, dass wir nicht an einem Streitbeilegungsverfahren, vor einer Verbraucherschlichtungsstelle, teilnehmen.

15. Gerichtsstand für die Vertragsparteien ist Bad Sobernheim/Rheinland-Pfalz/Deutschland.